Kurs für Kundenberater im Fondsvertrieb, Registrierung Beraterregister, Anschluss Ombudsstelle
Neben dem Anbieten und dem Werben für Fonds wird in der Schweiz auch der reine “Fondsvertrieb” reguliert, sofern diese Tätigkeit als Finanzdienstleistung qualifiziert wird.
Liegt eine Finanzdienstleistung vor, gilt es unter anderem folgendes zu berücksichtigen:
- der am point of sale in der Schweiz tätige Kundenberater eines Finanzdienstleisters muss sich in einem Beraterregister eintragen, sofern kein Ausnahmetatbestand vorliegt;
- der Finanzdienstleister muss sicherstellen, dass die in der Schweiz aktiven Kundenberater über das für ihre Tätigkeit notwendige Fachwissen sowie über hinreichende Kenntnisse der Verhaltensregeln verfügen;
- der Finanzdienstleister muss sich einer Ombudsstelle anschliessen (inkl. Abschluss einer vom Gesetz geforderten Berufshaftpflichtversicherung), sofern kein Ausnahmetatbestand vorliegt.
Die FIFS bietet einen praxisorientierten Kurs für die im Fondsvertrieb tätigen Kundenberater an.
Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass sich Ihre Kundenberater gegenüber Anlegern in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen in der Schweiz verhalten. Unsere Schulung wird von den Beraterregistern (z.B. regservices.ch) als Nachweis betreffend hinreichende Kenntnisse der Verhaltensregeln anerkannt.
Zusätzlich bietet die FIFS Ihnen Unterstützung bei der Registrierung der Kundenberater und beim Anschluss an eine Ombudsstelle an.